Waldpflegevertrag der FBG Mindelheim
Für Waldbesitzer, die anstehende Arbeiten in ihrem Wald nicht selbst erledigen können oder wollen, bieten wir einen Waldpflegevertrag an.
Der Umfang der Betreuung kann von Ihnen festgelegt werden.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung durch die FBG Mindelheim umfasst folgende Leistungen:
- Allgemeine Verwaltung und Rechnungswesen
- Betriebliche Beratung und Waldbegänge
- Verantwortung für den Waldschutz
- Ergänzende Kontrollbegänge (v.a. bei Käferbefall, Sturm, Unwetter)
- Jahres-Abschlussbericht an den Eigentümer
- Mithilfe bei Wildschadensregulierungen
- Verkehrssicherungspflicht
- Ergänzende Kultur und Zaunkontrolle
- Management und Kontrolle des Erschließungsnetzes
- Antragstellung und Abwicklung forstlicher Förderungen
Hierdurch gewährleisten wir eine sachgemäße Waldbewirtschaftung.
Die Kosten der Grundbetreuung werden durch Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit dem Privatwaldberater der staatlichen Forstbehörde und den Mitarbeitern der FBG Mindelheim minimiert.
Entgelt für die Grundbetreuung
Der Kleinprivatwaldbesitzer entrichtet für die Grundbetreuung ein Entgelt in Höhe von
80 € bis 100 € je Hektar und Jahr (je nach Waldzustand und Lage). Bei großen Betrieben werden auch niedrigere Kosten vereinbart.
Über die Grundbetreuung hinaus können weitere Dienstleistungen, wie z.B.
- Hiebsorganisation
- Pflanzungsorganisation
- Wegebaumaßnahmen usw..
vereinbart werden, wofür dann im Vertrag die anfallenden Kosten festgehalten werden.
Gerne beraten wir Sie über unseren Waldpflegevertrag. Bitte rufen Sie uns in unserer Geschäftsstelle unter Tel. 08263 969636 an. Zweckmäßigerweise können wir uns dann bei Interesse Ihren Wald besichtigen, die Grenzen festhalten, notwendige Maßnahmen diskutieren und einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Waldpflegevertrag vereinbaren.