Neueste Nachrichten
Infoabende 2024
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Sammelantrag
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Auch 2024 bietet die FBG MN für Ihre Mitglieder wieder den Sammelantrag zur „Insektizidfreien Bekämpfung Rindenbrütender Insekten“, kurz BK-Management an. HIER finden Sie die Beteiligtenerklärung sowie weitere Informationen. Grundlage ist die Förderung der Waldbesitzer durch die Bayerische Forstverwaltung, HIER (Link zu https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048719/index.php ) erhalten Sie weiterführende Informationen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Waldwart oder die Geschäftsstelle.
BILDUNGSPROGRAMM WALD (BIWA) 2024
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Neue Bildungsreihe ab März 2024
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) - Mindelheim bietet für Waldbesitzer ein neues Bildungsprogramm Wald an, in dem intensiver auf forstliche Themen eingegangen wird. Die genauen Termine können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen.
Zielgruppe sind Waldbesitzer, die gerne mehr über den Wald und seine Bewirtschaftung erfahren wollen, sowie Waldreferenten oder Waldwarte der Gemeinden.
Die Seminarreihe wird inhaltsgleich im Süden und Norden unseres Amtsbereichs angeboten. Bis auf die Einführungsveranstaltungen handelt es sich ausschließlich um Außentermine im Wald. Wir teilen Ihnen die Einzelheiten zum einzelnen Modul zeitnah vor der konkreten Seminarveranstaltung mit. Die Veranstaltungsreihe ist für den Teilnehmerkreis kostenlos. Die Anzahl ist auf maximal 25 Teilnehmer beschränkt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Wegfall der umsatzsteuerlichen Pauschalierung für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe
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Land- und Forstwirte müssen ab 01.01.2022 die Ust-Regelsteuersätze mit 19% und 7% an das Finanzamt abführen, wenn im Vorjahr (2021) die Umsatzgrenze von 600.000,00 € überschritten wurde. In diesem Fall ist die sog. "Pauschalierung gem. § 24 UStG" nicht mehr zulässig!
Maßgebend ist der "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten (z. B. Landwirtschaft, Gewerbe wie PV-Anlage oder Biogasanlage desselben Unternehmers)
Deshalb können auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung "herausfallen".
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater ob der Wegfall der Pauschalierung in Ihrem Fall zu prüfen ist.
Sollte ein Wechsel von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung ab 01.01.2022 in Kraft treten, muss uns die Änderung rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Holzgutschriften korrekt erstellt werden können. Bei nachträglicher Änderung müssen wir aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 30€ je Gutschrift berechnen.
Förderung
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Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Waldschäden und des Holzpreisverfalls haben die Bundesrepublik und das Bundesland Bayern eine umfangreiche Förderung für die Waldbesitzer auf den Weg gebracht. Darin werden aktuell die Wiederaufforstung und das Sturmholz auf lukraktive Weise gefördert. Zu den Vorschriften können Sie sich auf der Internetseite der Bayerischen Forstverwaltung oder den zuständigen Förstern des AELF Mindelheim informieren. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich frühzeitig mit der Forstverwaltung in Verbindung setzen, um die Rahmenbedingungen Ihres konkreten Falles zu besprechen und keine Fristen zu verpassen.