Neueste Nachrichten
Wegfall der umsatzsteuerlichen Pauschalierung für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe
- Details
Land- und Forstwirte müssen ab 01.01.2022 die Ust-Regelsteuersätze mit 19% und 7% an das Finanzamt abführen, wenn im Vorjahr (2021) die Umsatzgrenze von 600.000,00 € überschritten wurde. In diesem Fall ist die sog. "Pauschalierung gem. § 24 UStG" nicht mehr zulässig!
Maßgebend ist der "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten (z. B. Landwirtschaft, Gewerbe wie PV-Anlage oder Biogasanlage desselben Unternehmers)
Deshalb können auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung "herausfallen".
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater ob der Wegfall der Pauschalierung in Ihrem Fall zu prüfen ist.
Sollte ein Wechsel von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung ab 01.01.2022 in Kraft treten, muss uns die Änderung rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Holzgutschriften korrekt erstellt werden können. Bei nachträglicher Änderung müssen wir aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 30€ je Gutschrift berechnen.
Förderung
- Details
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Waldschäden und des Holzpreisverfalls haben die Bundesrepublik und das Bundesland Bayern eine umfangreiche Förderung für die Waldbesitzer auf den Weg gebracht. Darin werden aktuell die Wiederaufforstung und das Sturmholz auf lukraktive Weise gefördert. Zu den Vorschriften können Sie sich auf der Internetseite der Bayerischen Forstverwaltung oder den zuständigen Förstern des AELF Mindelheim informieren. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich frühzeitig mit der Forstverwaltung in Verbindung setzen, um die Rahmenbedingungen Ihres konkreten Falles zu besprechen und keine Fristen zu verpassen.
Sichere Baumfällung im 5-Minuten-Film
- Details
Was bereite ich mich auf das Fällen eines Baumes vor? Wie erfolgt die Baumbeurteilung? Warum ist die Rückweiche so wichtig für die Sicherheit des Motorsägenführers? Diese und weitere Fragen beantwortet der fünfminütige Film „Prävention beim Baumfällen“ prägnant und anschaulich. Darin werden – angefangen bei den ersten Schritten der Arbeitsvorbereitung bis hin zur fachgerechten Fällung – die Grundlagen der Arbeitssicherheit dargestellt und auch neuere und bereits praxisbewährte Präventionsmaßnahmen aufgezeigt:
(Quelle: http://www.svlfg.de/)
Motorsägengrundkurse
- Details
- Vermittlung von Kenntnissen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen
- Schneid- und Fälltechnik in Theorie und Praxis
- Fachgerechtes Zufallbringen hängen gebliebener Bäume
- Erwerb von grundlegenden Fertigkeiten durch eigenes Üben
- 1 Abendveranstaltung, ca. 3 Std. für den theoretischen Teil
- 1 ganzer Tag, ca. 8 Std. für den praktischen Teil im Wald
- maximal 4 Gruppen mit max. 6 Teilnehmern pro Praxisausbilder
- Teilnehmerzahl pro Kurs auf 24 Personen beschränkt
Ausgangslage:
Der Bay. Staatsforstbetrieb, der Großprivatwald, etliche Gemeinden und auch private Waldbesitzer verlangen aus versicherungstechnischen Gründen von Brennholzselbstwerbern einen sogenannten Motorsägenführerschein. Mit diesem Führerschein wird dem Inhaber die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang bescheinigt.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Mindelheim bietet seit Januar 2009 solche Motorsägenkurse für Brennholzselbstwerber an.
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre!
Lehrinhalte:
Lehrgangsdauer:
Gruppengröße:
Termine:
aktuelle Termine werden bekannt gegeben!